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Unternehmen

Eine GmbH gründen: die Versicherungen, die Sie nicht auslassen dürfen

Ronnie Grisanti ·GROVA Consulting ·19. Juni 2026 ·6 Min. Lesezeit

Wenn Sie eine GmbH gründen, sind einige Versicherungen ab dem ersten Lohn obligatorisch und andere schlicht klug. Sie zu verwechseln kostet: Entweder zahlen Sie für Deckungen, die warten konnten, oder Sie sind genau dort ungedeckt, wo Sie es sich nicht leisten können.

Der entscheidende Punkt: Anders als beim Einzelunternehmen ist, wer eine GmbH führt, Angestellter der eigenen Gesellschaft. Das heisst, Sie unterstehen selbst den Versicherungspflichten, die für Arbeitnehmer gelten.

Ab dem ersten Tag obligatorisch

Sozialbeiträge AHV/IV/EO (und Arbeitslosenversicherung)

Sobald ein Lohn fliesst, fallen die Beiträge an die 1. Säule (AHV/IV/EO) und an die Arbeitslosenversicherung an. Sie werden über den Anschluss an eine Ausgleichskasse abgerechnet. Das ist der erste Schritt, nicht aufschiebbar.

Unfallversicherung (UVG)

Obligatorisch für alle Arbeitnehmer, Sie eingeschlossen. Sie deckt Berufsunfälle; wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule)

Obligatorisch für Arbeitnehmer, die die jährliche Eintrittsschwelle überschreiten (rund 22'000 Franken, Betrag periodisch angepasst). Übersteigt Ihr Lohn als gesellschaftender Geschäftsführer die Schwelle, ist das BVG geschuldet.

Dringend empfohlen (auch wenn nicht obligatorisch)

Krankentaggeld

In der Regel gesetzlich nicht obligatorisch (ausser bei einzelnen Gesamtarbeitsverträgen), aber unter den ersten, die man abschliessen sollte: Bei längerer Krankheit ist das Unternehmen nicht verpflichtet, den Lohn unbefristet zu zahlen. Ohne diese Deckung bricht das Einkommen schnell weg.

Betriebshaftpflicht (RC)

Allgemein nicht obligatorisch, aber zentral: Sie deckt Schäden, die Ihre Tätigkeit Dritten zufügen kann. Oft von Kunden oder dem Vermieter verlangt, und für manche Berufe ist die Berufshaftpflicht faktisch unverzichtbar.

Sach- und Betriebsunterbruch

Wenn Sie Büros, Ausrüstung, Lager haben: Sie schützen Inventar und Räume und decken vor allem den Verdienstausfall, wenn die Tätigkeit stillsteht nach einem Schaden.

Je nach Tätigkeit zu prüfen

Kurz: was sofort, was warten kann

Sofort, ab dem ersten Lohn: Sozialbeiträge (AHV und Arbeitslosenversicherung), Unfall UVG, BVG, wenn Sie die Schwelle überschreiten. Sie hängen an Personal und Lohn und sind nicht wählbar.

Bald auf die Agenda: Krankentaggeld und Betriebshaftpflicht — formell freiwillig, aber genau hier zeigen sich Start-ups verletzlich.

Nach realem Risiko zu prüfen: Sach, Betriebsunterbruch, Rechtsschutz, Cyber. Es hängt davon ab, was Sie tun und was Sie zu verlieren haben.

Häufige Fragen

Muss sich der Inhaber einer GmbH wie die Angestellten versichern?

Ja. Anders als beim Einzelunternehmen ist, wer eine GmbH führt, Angestellter der eigenen Gesellschaft: Er untersteht den Pflichten für Arbeitnehmer (AHV, Unfall und, über der Schwelle, BVG).

Welche Versicherungen sind ab dem ersten Tag obligatorisch?

Sozialbeiträge AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung, Unfall UVG für alle Arbeitnehmer und BVG für jene, die die jährliche Eintrittsschwelle überschreiten.

Ist das Krankentaggeld obligatorisch?

In der Regel gesetzlich nicht (ausser bei einzelnen Gesamtarbeitsverträgen), aber dringend empfohlen: Das Unternehmen muss den Lohn bei längerer Krankheit nicht unbefristet zahlen.

Stehen Sie kurz vor der Gründung Ihrer GmbH?

Bringen wir in Ordnung, was sofort obligatorisch ist, was sich bald lohnt und was warten kann — auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten, ohne unnötige Deckungen.

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Informativer Inhalt allgemeiner Natur, ersetzt keine persönliche Beratung. Pflichten, Schwellen und Beträge können sich über die Zeit und je nach Branche ändern: Entscheidungen sind auf Ihre konkrete Situation zu stützen.