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Vorsorge

3. Säule für Grenzgänger: was sich wirklich ändert

Ronnie Grisanti ·GROVA Consulting ·19. Juni 2026 ·6 Min. Lesezeit

Für Grenzgänger kann das Eröffnen einer 3. Säule ein kluger Schritt sein – oder unnötig gebundenes Kapital. Der Unterschied liegt nicht am Produkt, sondern an einem steuerlichen Detail, das kaum jemand erklärt: wo und wie Sie besteuert werden.

Die 3. Säule in zwei Sätzen

Die dritte Säule ist die private Vorsorge der Schweiz und besteht in zwei Formen. Die Säule 3a (gebunden) erlaubt es, die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen in der Schweiz abzuziehen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag (für Personen mit Pensionskasse rund 7'000 Franken – der Betrag wird jährlich angepasst). Das Kapital bleibt bis etwa fünf Jahre vor dem Rentenalter gebunden, ausser in bestimmten Fällen: Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, definitive Ausreise aus der Schweiz.

Die Säule 3b (frei) kennt keine Bezugssperre, aber in der Regel auch nicht den Steuervorteil der 3a. Der Kern der 3a ist gerade die Steuerersparnis. Und genau hier dreht die Situation des Grenzgängers die Überlegung um.

Der entscheidende Punkt: wo Sie besteuert werden

Der Steuervorteil der 3a wirkt nur, wenn dieses Einkommen in der Schweiz tatsächlich ordentlich besteuert wird. Der Grenzgänger wird jedoch in der Regel an der Quelle besteuert (die Steuer wird direkt vom Arbeitgeber abgezogen), und in diesem System greift der 3a-Abzug nicht automatisch.

Der Zugang heisst Quasi-Ansässigkeit. Wer mindestens rund 90% seines weltweiten Einkommens in der Schweiz erzielt, kann die nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen und die Abzüge geltend machen – 3a inklusive.

Praktisch: Fallen Sie unter die Quasi-Ansässigkeit, kann die 3a Ihre Steuern spürbar senken. Andernfalls bringt die «gebundene» 3a die Einschränkungen mit sich, ohne den Steuervorteil, der sie rechtfertigt.

Was sich mit dem Grenzgängerabkommen geändert hat (ab 2024)

Das neue Abkommen zwischen Italien und der Schweiz über Grenzgänger, anwendbar ab 2024, teilt die Arbeitnehmer in zwei Kategorien mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen:

Warum ist das für die 3a wichtig? Weil die Kategorie, in die Sie fallen, und das Zusammenspiel mit dem italienischen Fiskus das tatsächliche Gewicht des Schweizer Vorteils verändern. Es gibt keine Antwort für alle: Die Rechnung muss auf Ihre Situation gemacht werden.

3a und italienische Steuer: die andere Hälfte der Rechnung

Auch wenn die 3a in der Schweiz begünstigt ist, muss berücksichtigt werden, wie Italien diese Kapitalien und Renten behandelt, vor allem bei neuen Grenzgängern, die auch jenseits der Grenze besteuert werden. Eine Planung, die nur die Schweizer Seite betrachtet, kann auf der italienischen Seite Überraschungen bereithalten. Ebenso lohnt es sich, im Voraus zu wissen, was mit der 3a geschieht, wenn Sie kein Grenzgänger mehr sind oder die Schweiz verlassen: Rückkauf, Übertragung und Besteuerung des Kapitals beim Bezug sind keine Nebensächlichkeiten.

Also: wann lohnt es sich, und wann nicht

Lohnt sich, wenn…

Lohnt sich weniger, wenn…

Die richtige Wahl hängt von Ihrem tatsächlichen Steuerregime, Ihrem Einkommen und Ihren Zielen ab. Genau diese Beurteilung macht man sinnvollerweise im Einzelfall, mit Zahlen.

Häufige Fragen

Kann ein Grenzgänger eine Säule 3a eröffnen?

Ja, er kann sie abschliessen. Die eigentliche Frage ist, ob er den Steuervorteil erhält, was vom Besteuerungsregime abhängt: Der Abzug wirkt voll für jene, die die ordentliche Veranlagung geltend machen können (Quasi-Ansässigkeit).

Was ist der Status der Quasi-Ansässigkeit?

Es ist der Status, der jenen, die fast ihr gesamtes Einkommen in der Schweiz erzielen (in der Regel mindestens 90%), erlaubt, die ordentliche Veranlagung zu beantragen und die Abzüge geltend zu machen, 3a inklusive.

Wird die 3. Säule auch in Italien besteuert?

Im Einzelfall zu prüfen. Bei neuen Grenzgängern, die in beiden Ländern besteuert werden, ist die italienische Behandlung der Kapitalien und Renten in der Planung zu berücksichtigen.

Fällt Ihre Situation unter die Quasi-Ansässigkeit?

Ob sich die 3. Säule in Ihrem Fall lohnt, zeigt sich erst beim Blick auf Ihr tatsächliches Steuerregime. In einem kurzen Gespräch schaffen wir Klarheit, mit Zahlen.

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Informativer Inhalt allgemeiner Natur, ersetzt keine persönliche Beratung. Steuerrecht und Beträge können sich ändern: Entscheidungen sind auf Basis Ihrer konkreten Situation und der aktuellen Werte des laufenden Jahres zu treffen.